Aktuelle Informationen vom Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen NRW bei

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Dolmetschen und Corona - Video

 

Dolmetschen und Corona

Dolmetschen funktioniert auch in der Pandemie. Das ist wichtig zu wissen:

1. Online-Dolmetschen

Viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher haben mittlerweile technische Ausrüstung, um auch online zu dolmetschen. Das funktioniert über Dienste wie Zoom, Skype, WebEx, Microsoft Teams, GoToMeeting und andere.

Viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind auch bereit, im Notfall übers Handy mit Messenger-Diensten wie Signal, Threema oder WhatsApp zu dolmetschen.

Wichtig ist, vorher zu besprechen, welcher Dienst genutzt wird und ob die Dolmetscherin oder der Dolmetscher damit einverstanden ist.

Hier gibt es eine Zusammenfassung mit wichtigen Informationen zum Ferndolmetschen:

Informationen für taube Kundinnen und Kunden pdf
Informationen für hörende Kundinnen und Kunden pdf

Wichtige Information zum Datenschutz

Jede Person, die dieses Angebot nutzt, ist damit einverstanden, dass möglicherweise Daten von den Anbietern der Kommunikationsprogramme gespeichert werden.

Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher übernehmen keine Verantwortung hinsichtlich eventueller datenschutzrechtlicher Verstöße.

2. Dolmetschen vor Ort

Manche Dolmetscherinnen und Dolmetscher dolmetschen Termine vor Ort nur dann, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder zusätzlich getestet sind. Das ist ihre freie Entscheidung und muss respektiert werden.

Vielleicht muss aber auch die Dolmetscherin oder der Dolmetscher selber vorher noch einen Test machen und mehr Zeit einplanen. Bei Dolmetscheinsätzen vor Ort ist es darum besonders wichtig, vorher abzuklären:

  • Wie viele Menschen nehmen an dem Termin teil?
  • Ist es eine 3G- oder 2G+-Veranstaltung?
  • Ist genug Platz für Abstand?
  • Wird regelmäßig gelüftet?
  • Tragen alle Anwesenden Masken?
  • Sind alle einverstanden, wenn beim Dolmetschen die Masken abgenommen werden?

3. Dolmetschen in Arztpraxen und im Krankenhaus

Manche Arztpraxen wollen Dolmetscherinnen und Dolmetscher nur zulassen, wenn sie einen negativen Test mitbringen wie alle Besucher. Das ist aber rechtlich gesehen nicht richtig.

Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind notwendige Begleitpersonen (§28b Absatz 2 Infektionsschutzgesetz). Sie dürfen die Praxis unter den gleichen Bedingungen betreten wie Patientinnen und Patienten. Hier gibt es eine Stellungnahme vom BGSD dazu, die man auch mit in die Arztpraxis nehmen kann:

Stellungnahme: Dolmetschen als notwendige Begleitpersonen pdf

Wenn Sie ...

... glauben, dass Sie sich vielleicht mit Corona angesteckt haben, gibt es hier Hinweise in DGS, was zu tun ist:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/was-sollte-ich-tun-wenn-ich-den-verdacht-habe-mich-angesteckt-zu-haben--1730568

 

... beim Gesundheitsamt oder in einer Arztpraxis anrufen möchten und schnell eine Dolmetscherin brauchen, geht das kurzfristig auch mit dem Dolmetschdienst Tess. Hier geht es zur kostenlosen Anmeldung:

https://www.tess-relay-dienste.de/